Evangelische Kirchenmusik in Württemberg

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Verbandsrat - Lexikon, Glossar, Erklärungen, Erläuterungen von Begriffen

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Der Verbandsrat wird auf sechs Jahre von allen Mitgliedern unseres Verbandes gewählt. Er setzt sich aus je sechs stimmberechtigten Personen der Bereiche "Chöre" und Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker" und drei Personen des Bereichs "Orgel" und des Landeskirchenmusikdirektors zusammen. Weitere Personen aus wichtigen Einrichtungen kirchenmusikalischer Arbeit arbeiten beratend mit. Näheres hier
 
 

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