Gesprächshilfen für das Gespräch mit Landessynodalen

Was sagen Sie als Mitglied der Landessynode zum Thema „Zukunft Kirchenmusik“?

Liebe Freund:innen der Kirchenmusik,

wir ermutigen Sie dazu, in den kommenden Wochen auf die gewählten Landessynodalen Ihres Wahlkreises zuzugehen und mit ihnen über oben genannte Frage ins Gespräch zu kommen.
Denn jetzt müssen in unserer Landeskirche die Weichen gestellt werden, welche Arbeitsbereiche in Zukunft noch in welchem Umfang finanziert werden können und was gestrichen werden muss. Die Einsparsummen sind für den landeskirchlichen Haushalt enorm; dies hängt vor allem mit einer großen Versorgungslücke in den Ruhestandskassen der kirchlichen Beamten zusammen. Die demographische Entwicklung sowie die Kirchenaustrittszahlen machen deutlich, dass wir in Zukunft auch in Gemeinden und Bezirken mit deutlichst weniger Geld zurechtkommen müssen.

Ende März 2025 beschäftigt sich die Landessynode einen halben Tag lang inhaltlich nur mit dem Thema Kirchenmusik. Bis dahin müssen alle Landessynodale ein möglichst umfangreiches inhaltliches Bild von der Bedeutung und Vielfalt kirchenmusikalischer Arbeit haben. Diesen differenzierten und weiten Einblick erhalten sie weder nur in ihrem jeweils eigenen (Gemeinde)Umfeld noch in Positionspapieren von übergeordneten Stellen oder Verbandsvertretern. Wir als Verbandsleitung suchen das Gespräch mit Vertreter:innen der Gesprächskreise, aber dies alles kann nicht die Kommunikation Ihrer Wahrnehmungen und Einschätzungen, liebe Verbandsmitglieder und liebe Freund:innen der Kirchenmusik, ersetzen.

Deshalb nochmals die freundliche Bitte an Sie, auf Ihre Landessynodalen zuzugehen.

 

Hier einige Hilfestellungen für dieses Gespräch:

1. Ich weiß nicht, wer „meine“ Landessynodalen sind
Dies finden Sie hier: https://www.elk-wue.de/wir/landessynode/synodale-von-a-z
Hier können Sie per Filterfunktion Ihren Wahlkreis eingeben und die entsprechenden Personen und Kontaktdaten finden.

2. Welche konkreten Themen müssen bzw. sollten besprochen werden?
Die Landessynode entscheidet über die landeskirchlichen Haushaltsmittel und damit über alle kirchenmusikalischen Einrichtungen auf Landesebene: Hochschule für Kirchenmusik in Tübingen, Stellen im Bereich der Posaunenarbeit und bei musikplus, finanzielle Ausstattung des Verbands Ev. Kirchenmusik, personelle Ausstattung des Amts für Kirchenmusik, Sicherung der C-Pop-Ausbildung, Sicherung der Praktikumsplätze für Absolvent:innen des Studiengangs Kirchenmusik; Verstetigung der Pop-Profilstellen.

3. Warum braucht es eine Hochschule für Kirchenmusik in Tübingen?
In den vergangenen 30 Jahren stand die Frage schon des Öfteren im Raum, ob es eine eigene Hochschule für Kirchenmusik in landeskirchlicher Trägerschaft braucht oder ob da nicht zumindest deutlich eingespart werden könne. Eine Verringerung der Studienplätze hat vor ca. 25 Jahren beim Umzug nach Tübingen bereits stattgefunden. Eine weitere Verringerung ist vor allem aus zwei Gründen nicht möglich bzw. nicht zukunftsträchtig: 1. Einige Studieninhalte (z.B. Hochschulchor) würden bei einer weiteren Reduzierung der Studienplatzzahl nicht mehr durchführbar sein. 2. Aufgrund einer überdurchschnittlichen Anzahl der hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die in den kommenden 10 Jahren in Ruhestand geht, ist eine Reduzierung der Studierendenzahl kontraproduktiv.

Zurzeit wird im Zuge einer Gesamtschau, bei welchen landeskirchlichen Ausbildungsstätten eine Zusammenarbeit bzw. Zusammenlegung mit entsprechenden badischen Einrichtungen möglich ist, auch wieder grundsätzlich über den Standort Tübingen diskutiert. Dabei muss im Moment aus kirchenmusikalischer Sicht die Devise heißen: Es braucht sowohl alle Studienplätze in Heidelberg (badische Landeskirche) als auch die Studierendenanzahl in Tübingen. Denn die Gesamtzahl der Studienplätze beider Standorte wird benötigt, um die freiwerdenden Kirchenmusikerstellen bis zum Jahr 2040 wieder besetzen zu können – und dies selbst bei einer Annahme, dass ggf. bis zu 25% der Stellen in diesem Zeitraum wegfallen könnten, weil Kirchenbezirke und Gemeinden diese nicht mehr (oder zumindest nicht in vollem Umfang) finanzieren können.

Zudem würde gerade der Bereich der Popularmusik, der in Tübingen auf ausdrücklichen Wunsch und mit Unterstützung der Landessynode bis hin zu einem eigenständigen Bachelor Kirchenmusik-Pop-Studiengang ausgebaut wurde, durch strukturelle Veränderung wieder um Jahre zurückgeworfen. Das kann nicht der Wille der Synode und sollte nicht die Zukunft der Kirchenmusik in unserer Landeskirche sein!

4. Wie sieht die Personallage im Bereich der Bläserarbeit und bei musikplus aus?
Bei der Bläserarbeit konnte zum Glück mit Christof Schmidt eine Nachfolge für den Landesposaunenwart gewählt werden, da Hans-Ulrich Nonnenmann im Sommer 2025 in Ruhestand geht. Allerdings gehen weitere Posaunenreferenten 2025 in Ruhestand und Projektstellen laufen aus. Hier bedarf es weiterer finanzieller Absicherung, ansonsten werden in Zukunft Arbeitsfelder nicht mehr abgedeckt werden können, die die Posaunenarbeit vor Ort zu spüren bekommt. Bei musikplus hat der Kürzungsprozess schon seit zwei Jahren begonnen. In einigen Aufgabenbereichen übernehmen Ehrenamtliche die Arbeit, etliche Dinge sind bzw. werden gestrichen und einige Seminarangebote werden schon jetzt und in Zukunft vom Verband Ev. Kirchenmusik organisiert und verwaltet. Dies allerdings im Moment ohne weitere personelle Ressourcen, was mittelfristig und auf Dauer so nicht leistbar ist.

5. C-Pop-Ausbildung
Die C-Pop-Ausbildung ist so strukturiert, dass die Grundlagenfächer in den Bezirkskantoraten unterrichtet werden, die fachspezifischen Inhalte in Seminaren landeskirchlich zentral organisiert, angeboten und durchgeführt werden. Dies liegt in der Verantwortung des Landespopkantorats. Diese Stelle ist aber im Moment noch eine befristete Stelle. Eine Entfristung ist unabdingbar, wenn die qualifizierte nebenberufliche Popausbildung weiter durchgeführt werden soll. Eine Beendigung dieser Arbeit wäre ein Rückschritt der popularmusikalischen Qualifikation der Nebenberuflichen um mindestens 20 Jahre.

6. Praktikumsstellen für Kirchenmusik
Seit ca. 30 Jahren ist in unserer Landeskirche vorgeschrieben, dass hauptamtliche Kirchenmusiker:innen für ihre Anstellungsfähigkeit ein kirchenmusikalisches Praktikum von bislang einem Jahr absolvieren müssen, bevor sie eine hauptberufliche Stelle antreten können. Dieses quasi „Kirchenmusikrefrendariat oder -vikariat“ hat sich als unersetzlich erwiesen, so dass andere Landeskirchen in der EKD dies für sich auch eingeführt haben. Die Anzahl der Praktikumsplätze zu reduzieren würde bedeuten, dass weniger Berufsanfänger für die frei werdenden Stellen zur Verfügung stehen und ggf. Hochschulabsolvent:innen nach dem Studium keinen Praktikumsplatz erhalten und damit buchstäblich in unserer Landeskirche auf der Straße stehen würden, obwohl freie Stellen dringend auf eine Neubesetzung warten. 

7. Betreffen die Sparmaßnahmen der Landeskirche auch die Bezirkskantorenstellen in meinem/unseren Kirchenbezirk?
Die jetzigen drastischen Einsparzwänge der Landeskirche betreffen im Moment nur den landeskirchlichen und nicht den kirchengemeindlichen bzw. bezirklichen Haushalt.

Gleichwohl müssen auch die Kirchenbezirke in den kommenden Jahren einsparen, denn wenn die Landeskirche weniger Kirchensteuer erhält, kann sie auch weniger an die Kirchenbezirke und damit auch an die Kirchengemeinden verteilen. Über die Besetzung der Kirchenmusikstellen in Kirchenbezirk und Kirchengemeinden entscheiden die Gremien der Kirchenbezirke (Bezirkssynode, KBA) bzw. der Kirchengemeinden (KGR). Hier schreibt die Landeskirche nicht vor, wie groß die Anzahl der Kirchenmusikerstellen ist, bzw. mit welchem Stellenumfang diese ausgestattet werden. 

Klar ist aber auch: Wird bei Bezirkskantorenstellen gekürzt, so werden die Möglichkeiten der Ausbildung der nebenberuflichen Organist:innen und Chorleiter:innen verringert und die Förder- und Weiterbildungsspielräume für Chöre, Musikteams und alle weiteren in der Kirchenmusik Tätigen verkleinert oder gänzlich gestrichen. Dies hätte dann ganz konkret und unmittelbar Auswirkungen auf das kirchenmusikalische Leben in allen Kirchengemeinden.

Es ist ein starkes Zeichen, dass übergreifend aus allen vier landessynodalen Gesprächskreisen der Antrag 36/24 Landeskirchenmusikplan IV in der Herbstsynode Ende November 2024 eingebracht wurde. Der Antrag ist in dem beiliegenden Extradokument im Wortlaut und detaillierter Beschreibung zu lesen. 
Dieser Antrag wurde nun in den Sonderausschuss Musik, der auch den Schwerpunkthalbtag der Synode Ende März 2025 mit vorbereitet, unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen. 

Formal ist klar: Da die derzeitige Arbeit der Landessynode in einem Jahr endet (Kirchenwahlen am 1. Advent 2025) und alle Anträge, die bis dahin nicht behandelt wurden, nicht weiterbearbeitet werden, damit die neue Landessynode neu starten kann, müssen jetzt die inhaltlichen Argumente überzeugen und zu Beschlüssen führen.

Danke, wenn Sie, liebe Verbandsmitglieder und Unterstützende der musikalischen Arbeit in unserer Kirche sich hierfür JETZT einsetzen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Synodalen auf, erzählen sie ihnen von den Aktivitäten in Ihrer Gemeinde und den Benefits, die Sie und Ihre kirchenmusikalischen Kolleg:innen und Ensembles der Gemeinde von den angesprochenen Einrichtungen haben – und was es BEI IHNEN bedeuten würde, wenn das alles wegfiele. Berichten Sie auch von dem Engagement Ihrer Kirchengemeinde für diese Gruppen und die Bedeutung für den Gemeindeaufbau – und den Konsequenzen, wenn die Aus-, Weiter- und Fortbildung im kirchenmusikalischen Bereich massive Einschränkungen erführe.

HERZLICHEN DANK                                                                                                                   Ihre Verbandsleitung

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