Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Der Verband Evangelische Kirchenmusik in Württemberg e.V. bittet alle, die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben“ zu unterschreiben.

Orgelunterricht, Instrumentalunterricht und Theorieunterricht müssen umsatzsteuerfrei bleiben - der Unterricht muss für zukünftige Kirchenmusiker/innen erschwinglich bleiben!

 

Pressemitteilung des Deutschen Musikrats

Die regierenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im unionsrechtlichen Rahmen festzuhalten. Doch der im Juni vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sieht fatale Änderungen vor: Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende „Bildungsleistung“ oder lediglich „Freizeitbeschäftigung“ (umsatzsteuerpflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen. Die Konsequenz wäre nicht nur eine unnötige Bürokratisierung, sondern vielerorts auch – falls Umsatzsteuer erhoben werden muss – eine unausweichliche Verteuerung der Angebote.

In einer Pressemitteilung rief Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates, daher dazu auf: „Wir müssen jetzt handeln – jede Stimme zählt! Daher appelliere ich an alle: Unterzeichnen Sie die  Petition ‚Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!‘  und schreiben Sie an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus Ihrer Region, um sie auf die drohende Entwicklung aufmerksam zu machen. Gute Argumente und Hintergrundinformationen für das Schreiben finden sich im  Positionspapier , das der Deutsche Musikrat gemeinsam mit 33 weiteren großen Verbänden und Initiativen unterzeichnet hat. Um das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland zu bewahren, müssen etwa musikalische und kulturelle Bildung, aber auch künstlerischer Tanzunterricht und berufliche Weiterbildung weiterhin erschwinglich bleiben!“

 

 

 

 

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