Neue Richtsatztabelle - gültig ab 1.1.2023

Neue Richtsatztabelle (unten bei "Downloads")

  • gültig ab 1. Januar 2023

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre auszahlende Stelle den jeweils gültigen Satz zu Grunde gelegt hat. Gehaltsansprüche können bis zu 12 Monaten rückwirkend geltend gemacht werden.

Sie finden diese und frühere Richtsatztabellen auch in unserem Bereich "Rechtliches", Abschnitt "Anstellung" - hier ist der Link.

Zurück