Ehrungen

Unser Verband hält Urkunden für Sängerinnen und Sänger, Chorleiterinnen und Chorleiter sowie Organistinnen und Organisten für deren langjährige kirchenmusikalische Betätigung bereit. Damit soll dieser wichtige Dienst im Gemeindeleben auf besondere Weise gewürdigt werden. Wir veröffentlichen die Jubiläen in unserer Zeitschrift „Württembergische Blätter für Kirchenmusik“ und informieren die zuständigen Bezirkskantorate.

Die Urkunden bestellen Sie über unsere Geschäftsstelle, idealerweise mit einem Zeitvorlauf von 6 Wochen.

 

Bei 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläen dankt der Verband für langjährige Treue und stellt dazu Urkunden aus. Wurde das 25-jährige Jubiläum nicht wahrgenommen, kann die Urkunde auch für 30 oder 35 Jahre ausgestellt werden.

Ihre Urkundenbestellung soll folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname der/des zu Ehrenden
  • Dienstzeit
  • Name der Gemeinde und des Dekanats
  • Termin der vorgesehenen Ehrung oder ein anderes Datum, das auf die Urkunden gedruckt werden soll

 

Eine Urkunde wird ausgegeben bei Kindern ab 5 Jahre Singen im Kinderchor, für Sängerinnen und Sänger, die 25 oder mehr Jahre in einem Chor singen und für Chorleiterinnen bzw. Chorleiter, die seit mindestens 25 Jahren tätig sind. Auch beim Ausscheiden aus einem Chor/Kinderchor oder bei Aufgabe der Tätigkeit als Chorleiter/in gibt es eine Urkunde als Dank. Und natürlich gibt es auch für Chorjubiläen Urkunden. Wenn ein Chor 100 Jahre besteht, kann auf Antrag sogar die Zelter-Plakette verliehen werden.

I. Urkunden für Kinderchöre und Jugendchöre
Unser Verband widmet sich seit Jahren intensiv dem Singen mit Kindern und Jugendlichen durch Kindersingwochen, Landeskinderchortage und Kinderchorliteraturtage. Wir haben in der Landeskirche zahlreiche Kinder- und Jugendchöre, die von engagierten Kolleginnen und Kollegen geleitet werden. Entsprechend den Kirchenchören bieten wir auch für die Kinder- und Jugendchöre, deren Gemeinden in unserem Verband Mitglied sind, Urkunden an.

Diese geben wir für 10 Jahre des Bestehens eines Kinder- bzw. eines Jugendchores aus. Nach weiteren 10 Jahren kann dann erneut eine Urkunde bestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche halten wir für 5 und für 10 Jahre Singen im Kinder- und/oder Jugendchor oder bei vorzeitigem Weggang als Dank ebenfalls eine Urkunde bereit.

II. Urkunden für (Erwachsenen-)Chöre, Chorleiter/innen und Chorsänger/innen
Urkunden erhalten Chöre, Chorleiterinnen und Chorleiter bzw. Chorsängerinnen und Chorsänger je nach Dauer ihrer Zugehörigkeit zu einem kirchlichen Chor und Chöre je nach Dauer ihres Bestehens entweder von unserem Verband Ev. Kirchenmusik in Württemberg e.V. (Landesverband) oder vom Chorverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. (CEK, Bundesverband).

a) Chorleiterinnen und Chorleiter erhalten eine Urkunde vom CEK ...

  • nach 25 Jahren (wurde dieses Jubiläum nicht wahrgenommen, kann die Urkunde auch für 30 oder 35 Jahre ausgestellt werden)
  • und nach 40, 50 und 60 Jahren  

Bitte beachten Sie: Es zählen die Lebensjahre, in denen eine Person als Chorleiterin oder Chorleiter gearbeitet hat, egal, ob die Tätigkeit in einem einzigen Chor oder in verschiedenen Chören (nacheinander oder zeitgleich) verrichtet wurde.

b) Chorsängerinnen und Chorsänger erhalten ...

  • nach 25 Jahren eine Urkunde vom Verband (wurde dieses Jubiläum nicht wahrgenommen, kann die Urkunde auch für 30 oder 35 Jahre ausgestellt werden),
  • nach 40 und 50 Jahren eine Urkunde vom CEK,
  • nach 60, 65 und 70 Jahren je eine Urkunde vom Verband und vom CEK

Bitte beachten Sie: Auch hier zählen die Lebensjahre, in denen jemand gesungen hat, egal, ob er oder sie in "nur" einem Chor oder gar in mehreren Chören (nacheinander oder parallel) als Sänger oder Sängerin mitgewirkt hat.

c) Chöre erhalten

  • nach 25 Jahren eine Urkunde vom Verband (wurde dieses Jubiläum nicht wahrgenommen, kann die Urkunde auch nach 30, 35 oder 40 Jahren ausgestellt werden)
  • nach 50, 60, 70, 75, 80, ... Jahren eine Urkunde vom CEK
  • nach 100 Jahren je eine Urkunde vom Verband und vom CEK

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

1. Die Anforderung der Urkunden sollte wenigstens acht Wochen vor dem Jubiläumstermin erfolgen, was besonders für die vom CEK in Berlin auszustellenden Urkunden gilt.

2. Um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir um folgende Angaben:

  • Vor- und Zuname der/des zu Ehrenden
  • Dauer der Sängerinnen-/Sängertätigkeit (siehe a-c)
  • Name des Chores, der Gemeinde, des Dekanats
  • Termin der vorgesehenen Verleihung oder ein anderes Datum, das auf die Urkunden gedruckt werden soll

III. Zelter-Plakette
Die Zelter-Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des (mindestens) 100jährigen Wirkens eines Chores auf Antrag verliehen. Es ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass der betreffende Chor sich im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische und volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist besonders die Tätigkeit während der zurückliegenden fünf Jahre zu würdigen.
Weitere Informationen, Richtlinien und das Antragsformular A finden Sie hier. Der Antrag mit allen Anlagen muss bis 30. Juni des Vorjahres der beantragten Verleihung hier bei unserer Geschäftsstelle, Gerokstr. 19, 70184 Stuttgart eingereicht werden.