Orgelbau und Orgelmusik sind immaterielles Kulturerbe

Die Tradition von Orgelbau und Orgelmusik in Deutschland ist in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen worden. Diese Entscheidung wurde am 6. Dezember 2017 bei der Tagung des Unesco-Komitees auf der südkoreanischen Insel Jeju bekanntgegeben. Es ist erst die zweite Aufnahme in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, die aus Deutschland kommt.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) würdigte die Aufnahme des Orgelbaus in die Liste: „Die Pflege der Orgelkultur ist eine transkulturelle Kulturform mit hoher Kunstfertigkeit, die in Deutschland eine wichtige Basis hat und in äußerst lebendiger Weise weitergegeben wird.“ Deutschland hat die höchste Orgeldichte der Welt.

Die Orgel, der Orgelbau und die Orgelmusik wurden vor mehr als 2.000 Jahren im hellenistischen Ägypten erfunden und gelangten über Byzanz ins Frankenreich, wo sie seit der Karolingischen Renaissance als Kulturgut bis in die Gegenwart entwickelt und gepflegt werden. Im Orgelbau verbinden sich von jeher Wissen im Umgang mit der Natur und traditionelles Handwerk mit innovativer Technik der jeweiligen Epoche. Für jedes Gebäude – seien es Kirchen, Konzertsäle oder Salons, etc. – wird unter Berücksichtigung der akustischen Gegebenheiten des Raums und der finanziellen Ressourcen der Auftraggeber ein individuelles Instrument geschaffen. Damit unterscheidet sich die Orgel von den meisten anderen Musikinstrumenten mit natürlicher Klangerzeugung, deren Weiterentwicklung im Laufe der Zeit aufgehört hat.

Tradition und Innovation bestimmen auch die Entwicklung der Orgelmusik, indem Komponisten die jeweiligen stilistischen Merkmale einer Epoche auf das Instrument adaptieren. Dabei scheint bei aller Ausarbeitung des Notentextes auch immer das Moment des Improvisatorischen durch, das von jeher ein Merkmal des Orgelspiels ist. Zwischen den Entwicklungen im Orgelbau und in der Orgelmusik ist immer eine kreative Wechselwirkung zu konstatieren, wobei nur selten zu klären ist, ob ein Orgelbauer durch seine Instrumente Komponisten oder ein Komponist mit seinen Werken Orgelbauer beeinflusst hat.

Besonders vielgestaltig zeigt sich die Situation in Deutschland, die geprägt ist durch seit dem Barock historisch gewachsene, regional schattierte Orgellandschaften (nord-, mittel-, süddeutsch). Die besonders reiche und lebendige Kultur des Orgelbaus und der Orgelmusik zeigt sich heute mit bundesweit 50.000 Orgeln, 400 handwerklichen Orgelbaubetrieben mit ca. 1.800 Mitarbeitern und 180 Lehrlingen sowie 3.500 hauptamtlichen und zehntausenden ehrenamtlichen Organisten. Neben verschiedenen lokal- und regionalspezifischen Orgelbaustilen gibt es eine reichhaltige Bandbreite der Komposition und Aufführungspraxis sowie Möglichkeiten der Ausbildung für Orgelmusiker an Hochschulen und kirchlichen Einrichtungen.

Gratulation an die Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands und ihren Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Michael G. Kaufmann, für die erfolgreiche Antragstellung.

Mit dem Titel sind nach früheren Angaben der deutschen Unesco-Kommission keine finanziellen Förderungen verbunden. Es gehe vielmehr um eine erhöhte Sichtbarkeit.

Am 30. November 2016 wurde in Addis Abeba die Idee und Praxis der Genossenschaft als ersten deutschen Beitrag in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

 

Unter anderem im SWR wurde der Akt gewürdigt: http://swrmediathek.de/player.htm?show=6152fee0-dba7-11e7-ab55-005056a10824

und https://www.swr.de/swr2/musik/orgelbau-ist-welterbe/-/id=661124/did=20764182/nid=661124/bykbo2/index.html

und https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/unesco-entscheidung-orgelbau-und-orgelmusik-sind-weltkulturerbe/-/id=1552/did=20765396/nid=1552/3hx1ss/index.html

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschien der Artikel "Mehr als nur ein Weltkulturerbe":

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