Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2020 und damit der Erhöhung der Übungsleiterpauschale ab 1. Januar 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr zugestimmt. Das Gesetz ist damit zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Für die kirchlichen Arbeitgeber bedeutet dies, dass Personen, die nur im Rahmen des Übungsleiter- oder Ehrenamtsfreibetrags beschäftigt sind und deshalb vor Ort ausgezahlt werden, die Freibeträge bis zu den genannten Grenzen ausschöpfen können.

Weitere Informationen zur Stärkung von Vereinen und des Ehrenamts durch das neue Gemeinnützigkeitsrecht finden Sie hier:

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/zahlreiche-verbesserungen-im-gemeinnuetzigkeitsrecht-verabschiedet/

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-12-28-JStG-2020/0-Gesetz.html

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